Wärmebrückenberechnung

Wärmebrückenberechnung

An Gebäuden kann es in Bereichen äußerer Bauteile zu sogenannten Wärmebrücken kommen. An diesen Stellen wird die Wärme schneller nach außen geleitet, als an den Bauteilen in angrenzenden Bereichen. Die erhöhte Wärmeleitung an einer Wärmebrücke verursacht dann einen erhöhten Heizwärmebedarf und daraus folgt eine geringere innenseitige Oberflächentemperatur. Meist erfolgt dann eine Unterschreitung der Taupunkttemperatur und es entsteht Kondensat durch Tauwasserausfall. Bei geeigneten Umgebungsbedingungen kann dann daraus auch ein Schimmelpilzbefall entstehen. 

Aus diesen Gründen sollten Wärmebrücken vermieden bzw. minimiert werden.
Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz sind nach DIN 4108 und nach GEG einzuhalten und nachzuweisen. Dabei muss eine Mindestoberflächentemperatur von 12,6 ºC eingehalten werden, um so Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung zu vermeiden. 
Nach der aktuellen DIN 4108  können wir als Planer den Energieverlust durch auskragende Bauteile pauschal, vereinfacht oder detailliert berechnen. Nach dem neuen Beiblatt 2 gilt eine Aufsplittung des vereinfachten Ansatzes: Wärmebrücken können der Kategorie A oder der eingeführten Kategorie B zugeordnet werden. Der vereinfachte Ansatz nach Kategorie A wird dabei wie bisher mit einem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K), der nach Kategorie B mit ΔUWB = 0,03 W/(m²K) berechnet.

Pauschal

Bei dieser Vorgehensweise werden die Wärmebrücken am Gebäude nicht nachgewiesen und berechnet, sondern pauschal angesetzt. Dafür muss auf den Gesamtwärmeverlust des Gebäudes ein Aufschlag in Form einer Erhöhung des mittleren U-Wertes dazugerechnet werden. Dieser beträgt 0,1 W/(m2·K).

Vereinfacht

Die Wärmebrückenberücksichtigung erfolgt nach dem aktuellen Beiblatt 2 der DIN 4108. Hierbei werden beispielhafte fachgerechte Ausführungen von Wärmebrücken aus dem Neubaubereich dargestellt, welche alle den Mindestwärmeschutz einhalten. In diesem Fall darf ein verbesserter Wärmebrückenzuschlag von UWB = 0,05 W/(m2·K) oder UWB = 0,03W/(m2·K) angesetzt werden.

Detailliert

Hierbei werden die Wärmebrücken unter Verwendung entsprechender Software genau berechnet. Somit werden die tatsächlichen Wärmeverluste berücksichtigt.
Mit dem überarbeiteten Beiblatt 2 soll dem Stand der Technik gerecht und der
Energieverbrauch gesenkt werden. Das ist eine der Vorgaben der
EU-Gebäuderichtlinie, die auf nationaler Ebene bis 2028 im Gebäude - Energie- Gesetz (GEG) umgesetzt werden soll. Die Wärmedämmung von Wärmebrücken wird dort nach DIN 4108 Beiblatt 2 ermittelt.
Ich biete ihnen auf Grundlage ihrer Planungsunterlagen die Erfassung aller erkennbaren Wärmebrücken und die Berechnung an. Bei der energetischen Nachweisführung führt die detaillierte Wärmebrückenberechnung in der Regel zu günstigeren Ergebnissen als die pauschalen Annahmen. Daher lassen sich mit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung andere teurere Maßnahmen verringern, ohne das gewünschte energetische Anforderungsniveau herabzusetzen. 
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