Energieausweis

Der Energieausweis im Detail

Der Energieausweis macht den Energiebedarf eines Gebäudes mit einfachen Mitteln transparent.

Auch ohne technische Vorkenntnisse ist es Verbrauchern möglich, die energetische Qualität des Gebäudes zu beurteilen. Damit bietet er Käufern und Mietern von Wohnungen und Gebäuden frühzeitig eine schnelle Entscheidungshilfe. Der Energieausweis nutzt auch Eigentümern und Vermietern, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert haben. Sie können sich nun am Markt gegenüber Mitbewerbern profilieren und mit der Energieeffizienz ihres Gebäudes werben. Der Energieausweis soll für Mieter / Käufer, aber auch für Gebäudeeigentümer / Verkäufer, die bei Neubau und Modernisierung auf niedrige Folgekosten achten, zu einem Qualitätskriterium werden.
 

Welchen Energieausweis benötigt das Gebäude?


Bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung ist entweder ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis vorgeschrieben.
Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise verpflichtend vorgeschrieben. Vorgaben zur schrittweisen Einführung der Energieausweise, beginnend im Herbst 2007 bewirkten, dass spätestens seit dem 1. Juli 2009 für alle Gebäude in Deutschland die Ausweispflicht gilt.
Das bedeutet, dass jeder Eigentümer bei Neu-Vermietung, Verpachtung und Verkauf seiner Wohnimmobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen muss. Seit dem 01.07.2009 gilt auch für Nichtwohngebäude die Ausweispflicht. Im Gebäudeenergiegesetz gibt es keine weiteren Änderungen zur Ausweispflicht. Im Fall von Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf müssen ab dem 1. November 2020 neue Energieausweise entsprechend des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes ausgestellt werden. 

Mit dem Energieausweis, der auch gebäudespezifische Empfehlungen für Modernisierungen enthält, sollen Impulse für energiesparende Maßnahmen gegeben werden.

Ab wann brauche ich den Energieausweis?

Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen Energieausweis!
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